Schmerzensgeld bei falscher Haarbehandlung?

Haarige Unfälle bei Friseur können mal vorkommen - fasche Haarfarbe, verpfuschte Dauerwelle oder Haarausfall nach einer chemischen Behandlung.

Wer nach einem Friseurbesuch solche Fehler entdeckt, muss sie zunächst nachweisen können. Ob der Friseur für die verpfuschte Haarpracht Schmerzensgeld zahlen muss, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Grundsätzlich können Kunden verlangen, dass die Schäden durch eine falsche Haarbehandlung ersetzt werden. Darunter zählen Gutachterkosten, Kosten für spezielle Pflegeprodukte oder für eine Perücke. Der Kunde hat eine Nachweispflicht, dass ihm diese Kosten aufgrund der falschen Behandlung entstanden sind. Zudem haben Kunden das Recht auf eine Nachbesserung.

Wann kann Schmerzensgeld gefordert werden?

Wenn die Haare zu kurz geraten sind, oder vorübergehender Haarausfall durch eine chemische Haarbehandlung auftritt, wird der Kunde kaum Anspruch auf Schmerzensgeld haben. In anderen Fällen, wo der Kunde gesundheitlichen oder psychischen Schaden davon getragen hat, sieht es wieder anders aus. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn dauerhafter Haarausfall die Folge ist. Oder der Friseur auf die Gefahren einer Dauerwelle bei stark geschädigten Haar nicht hingewiesen hat. Ein weiterer Grund Schmerzensgeld zu fordern ist, wenn der Kunde sich wegen der verpfuschten Frisur nicht mehr in die Öffentlichkeit wagen kann.

Die Gerichte entscheiden jedoch bei jedem Fall individuell und auch die Höhe des Schmerzensgeldes fällt anders aus. Hier in Deutschland kann man aber keine Schmerzensgeldsummen erwarten, wie sie beispielsweise in den USA gezahlt werden.

Kategorie: Allgemein


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